Gebührenfreie Kita gegen Kinderarmut

Veröffentlicht am 01.03.2021 in Politik
 

Zwölf von sechzehn Bundesländer haben landesweite Regelungen zur Reduktion von Kita-Gebühren bis hin zur vollständigen Gebührenfreiheit. In Baden-Württemberg sind die Kitas nur in einzelnen Kommunen wie Heilbronn, Künzelsau und Schwäbisch Hall gebührenfrei. Die SPD fordert die landesweit einheitliche Regelung: Gebührenfreie Kitas, auch als eine Maßnahme gegen Kinderarmut.

In Baden-Württemberg können die von Eltern zu zahlenden Gebühren für eine Ganztagsbetreuung pro Kind über 600 Euro im Monat betragen. Der landesweite Durchschnittswert liegt bei 264 Euro für ein Kind unter drei Jahren bei einem Betreuungsumfang von 30 bis 35 Stunden. Dazu kommen Zusatzzahlungen für Mittagessen und eventuell zusätzliche Betreuungszeiten.

96 Prozent der Eltern des Landes zahlen Kita-Gebühren. Aufgrund von harten sozialen Gegebenheiten – die Eltern haben hohe amtliche Anerkennungshürden überwunden - sind nur vier Prozent befreit. Laut dem Statistischen Landesamt verfügen über 30 Prozent der jungen Familien in Baden-Württemberg über ein monatliches Nettohaushaltseinkommen insgesamt, das unter 2.000 Euro liegt. Bei etwas über 50 Prozent beträgt es zwischen 2.000 und 4.000 Euro.

Im SPD-Entwurf zum Gebührenfreie-Kita-Gesetz ist Kindertagespflege mit berücksichtigt. Rund 17.000 Kinder unter sechs Jahren werden in Baden-Württemberg von einer Tagesmutter betreut. Mit abgedeckt sind ebenso die freien und kirchlichen Kitas. Sie stellen landesweit 56 Prozent der Betreuungsplätze. Nicht berücksichtigt sind private Einrichtungen ohne Tarifbindung und eigenen Qualitätsstandards. Zusammengefasst: Eine gebührenfreie Grundbetreuung im Umfang von 35 Stunden pro Woche soll für alle Kinder von der Geburt bis zur Einschulung gelten. Mit dieser Regelung wäre der aktuelle Betreuungsbedarf von zwei Drittel der Eltern in Baden-Württemberg komplett gedeckt. Durch die Gebührenbefreiung dürften mehr Eltern, besonders von Kindern unter drei Jahren, die Betreuungsangebote nutzen.

Die Umsetzung des Gebührenfreie-Kita-Gesetzes wird schätzungsweise 530 Millionen Euro kosten. Doch dank der Unterstützung aus dem Bund gibt es Spielräume in den Landeskassen. 700 Millionen Euro fließen aus Berlin, im Rahmen des schon bestehenden Gute-Kita-Gesetzes, nach Stuttgart für die Stärkung der Kita-Leitungen und die bessere Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen. Im Zuge einer Ausbildungsoffensive für Kitas hat der Bund ein 300 Millionen Euro schweres Förderprogramm aufgelegt. Das auch dem Ausbau der Betreuungsplätze und die Ausweitung der Öffnungszeiten zu Gute kommt, was aufgrund steigender Geburtenraten und des wachsenden Bedarfs der Eltern notwendig ist.

Zum Thema soziale Staffelung, die von anderen Parteien forciert wird,  meint Andreas Stoch: „Wenn Reiche finanziell mehr zum Gemeinwohl beitragen sollen als andere, braucht es eine andere Besteuerung von hohen Einkommen und keine Kita-Gebühren, Schulgeld oder Studiengebühren.“ Laut ihm sollten Bildung und Kinder nicht zum nachteiligen Faktor bei der gesellschaftlichen Umverteilung werden. Vehement wehrt er sich gegen die Behauptung, die Abschaffung der Kita-Gebühren sei eine „Politik mit der Gießkanne“. Als Gegenargumente führt er an, dass die Maßnahme nur für Familien und für Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, gilt. Mit ihr auch den Herausforderungen des demographischen Wandels leichter begegnet werden können.

Dazu kommt: Für eine soziale Staffelung, bei der die Berechtigung zur Gebührenbefreiung nach Einkommen, Geschwisteranzahl und Betreuungsumfang das Maß der Dinge ist, ist der Verwaltungsaufwand und damit die Kosten zu hoch. Die Kommunen müssten zum Beispiel Gebäude anmieten und mehr Personal einstellen.

 Rückendeckung erhält Stoch vom Institut der Deutschen Wirtschaft, das die landesweit einheitliche Regelung als das einzige Modell ansieht, das Benachteiligungen ausschließt.



 

Dieser Artikel ist in der Februar-Ausgabe 2021 der SPD-Zeitung "Der Rote Ortenauer" erschienen.

Download: Der Rote Ortenauer, Ausgabe Februar 2021 als PDF (2528 KB)

 

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